AUTOVERMIETUNG STOCK
- MIETBEDINGUNGEN
Allgemeine Mietbedingungen
(Stand 31.10.2003)
Angegebene Beträge - ausgenommen Schadensersatz - inkl. der gesetzlichen MWSt.
(in Klammern netto)
ANMIETBEDINGUNGEN:
Unsere einheimischen und EU - Bürger müssen einen gültigen Personalausweiss
oder Reisepass bei Anmietung vorlegen. Nicht EU - Bürger brauchen einen
gültigen Reisepass (in lateinischer Schrift) als Identitätsnachweis.
Für mehr Informationen über die Führerscheinbediungen wenden
Sie sich bitte an eine CCRaule Station in Ihrer Nähe.
FAHRZEUGE:
Unsere Fahrzeugmodelle sind in Vermietgruppen eingeteilt. Reservierungen erfolgen
nur nach diesen Fahrzeuggruppen und nicht nach bestimmten Fahrzeugtypen oder
Modellen. Nur nach diesen können Reservierungen bestätigt werden.
Für einzelne Ausstattungsdetails ist leider keine Zusage möglich.
KFZ.-HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG:
Jedes auf die UniRent bzw. auf den jeweiligen Lizenzpartner zugelassene CCRaule-
Fahrzeug ist wie folgt haftpflichtversichert: "€ 50 Millionen pro
Unfallereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden,
bei Personenschäden jedoch höchstens € 8 Millionen pro Person."
BASISPREIS / MIETPREIS:
Die Berechnung erfolgt nach Zeit, und zwar jeweils pro angefangenem Zeitraum,
und - in Ausnahmefällen - zusätzlich nach gefahrenen Kilometern.
Für jeden vollen oder begonnenen 24-Stunden-Zeitraum ab dem Zeitpunkt
der Vermietung wird 1 Miettag zugrunde gelegt. Die Kosten für Ölverbrauch,
Wartung, Verschleißreparaturen und die Kfz.-Haftpflicht-Versicherung
sind im Basispreis enthalten. Die Basispreise variieren nach Wagengruppe
und Marktlage. Hinzu kommt eine Zulassungsgebühr für die An- und
Abmeldung der Fahrzeuge einschließlich der Autoradios, die separat
ausgewiesen und mit 1,- Euro (0,86 Euro) pro Miettag, maximal 20,- Euro (17,24
Euro) berechnet wird. Basispreis und Zulassungsgebühr ergeben den jeweiligen
Mietpreis. Eventuelle Mautgebühren sind vom Mieter zu Tragen und nicht
in den Zulassungsgebühren enthalten. Unsere Stationen geben jederzeit
gerne Auskunft zu den verschiedenen Mietpreisen.
KRAFTSTOFFKOSTEN:
Diese gehen zu Lasten des Mieters. Hierzu bieten wir Ihnen unseren Betankungsservice
zu den in der Station aktuell verfügbaren Konditionen an.
ZAHLUNGSART:
Neben einem CCRaule-Zahlungsmittel akzeptieren wir auch folgende Kreditkarten:
American Express/Optima, Diners Club, Mastercard/Eurocard, Visa. Bei Barabrechnung
(nicht möglich bei Gruppen FE, FA, FV, GA, GE, HA, HE + KA) benötigen
wir eine Vorauszahlung in Höhe der geschätzten Miet- und Nebenkosten
- mindestens 200,- Euro - sowie die Vorlage Ihrer EC-Karte. Für Fahrzeuge
der Gruppe KA besteht eine besondere Kreditkartenregelung, die wir Ihnen
auf Anfrage gerne erläutern. Bitte erfragen Sie auch die Bedingungen
im Falle einer Ersatzfahrzeug-Miete
MINDESTALTER:
Der Mieter und jeder Fahrer eines CCRaule-Fahrzeuges muß mindestens 21
Jahre alt sein - bei Gruppen J GA, GE, HA, HE + KA 25 Jahre (Ausnahmen bei
Ersatzfahrzeug-Mieten oder bei Anmietung durch bereits per Rahmenabkommen mit
CCRaule verbundene Firmen möglich).
FÜHRERSCHEIN:
Grundsätzlich ist ein Führerschein der bisherigen Klasse 3 oder einer
vergleichbaren EUKlasse erforderlich, der seit mindestens 1 Jahr gültig
ist (Ausnahmen bei Ersatzfahrzeug- Mieten oder bei Anmietung durch bereits
per Rahmenabkommen mit CCRaule verbundene Firmen möglich). Eine ausländische
Fahrerlaubnis wird anerkannt, wenn sie im Original oder in beglaubigter Übersetzung
in lateinischen Buchstaben lesbar ist und den obigen Vorgaben entspricht. Ein
internationaler Führerschein wird nur in Verbindung mit dem zugrundeliegenden
nationalen Dokument akzeptiert. Sollte während einer Anmietung der Führerschein
entzogen werden, so ist der Mieter verpflichtet CC-Raule unverzüglich
zu informieren. Für etwaige Kosten im Zusammenhang mit einem Führerscheinentzug
haftet der Mieter
ZUSATZFAHRER:
Das Fahrzeug darf mit Zustimmung des Mieters auch von den Mitgliedern seiner
Familie, bei Anmietung durch eine bereits per Rahmenabkommen mit CCRaule
verbundenen Firma von deren beauftragten Mitarbeitern oder von den sonstigen
auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden. In allen Fällen,
in denen das Fahrzeug außer vom Mieter von einer oder mehreren Personen
gefahren werden soll, erheben wir hierfür pro Tag und Mietvertrag eine
gesonderte Verwaltungsgebühr für Zusatzfahrer.
ZUSATZAUSSTATTUNG PKW/TRANSPORTZUBEHÖR LKW+TRANSPORTER:
Bei rechtzeitiger Reservierung stellen wir Ihnen gerne z.B. Dachboxen, Kindersitze,
Schneeketten, Umzugskisten, Packdecken etc. zur Verfügung. Die Gebühren
hierfür können Sie bei jeder unserer Filialen erfragen.
ZUSTELLEN/ABHOLEN:
Außer bei Baranmietungen bringen wir während der Stations-Öffnungszeiten
Ihr Mietfahrzeug zu dem von Ihnen gewünschten Ort, soweit dieser normal
erreichbar ist, oder holen es ab. Hierfür berechnen wir innerhalb der
Stadtgrenzen 9,28 Euro (8 Euro) und außerhalb nach Vereinbarung. Sofern
wir Sie nicht antreffen, berechnen wir für jeden vergeblichen Versuch
eine No-Show-Gebühr von 9,28 Euro (8 Euro)
FAHRZEUGRÜCKGABE:
Neben
normaler Rückgabe während der Öffnungszeiten in unseren Stationen
können Sie auch eine andere Zeit oder einen anderen Ort (z. B. Hotel)
mit uns absprechen. Halten Sie sich hieran nicht, so verlängert sich der
Mietvertrag, bis CCRaule das Fahrzeug wieder in Besitz hat. In Bezug auf Schäden
bei Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten beachten Sie bitte
unbedingt die Mietvertragsbedingungen unserer Lizenzpartner. EINWEGMIETEN:
Abhängig von der Tarifart können Sie die Rückgabe Ihres Mietfahrzeuges
in jeder CCRaule-Station in Deutschland vereinbaren. FEHL-RÜCKGABE-GEBÜHR:
Sofern Sie sich veranlaßt sehen, das Fahrzeug an anderer Stelle - außerhalb
desselben Ortes - zurückzugeben als im Mietvertrag vereinbart, müssen
wir Ihnen leider zum Ausgleich des hierdurch entstehenden Umdispositionsaufwandes
eine Pauschale von 30,- Euro (25,86 Euro) berechnen. Diese Regelung gilt nur
im Inland; bei Rückgabe im Ausland fallen höhere Kosten an, die wir
dann belasten müssen.
EINREISEVERBOT:
Auf Grund des erhöhten Unfall- und Diebstahlrisikos für bestimmte
Fahrzeugmarken bzw. -modelle mußten wir uns leider zu Einreiseverboten
für einige Länder entschließen. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt
die nachstehenden Regelungen. Sollten Sie unser Fahrzeug trotzdem in eines
der gesperrten Gebiete verbringen oder dies versuchen, so behalten wir uns
das Recht vor, es von Polizei / Grenzschutz sicherstellen zu lassen, wobei
wir gleichzeitig das Mietverhältnis als mit sofortiger Wirkung gekündigt
betrachten. Für den gesamten entstandenen Schaden werden wir Sie sodann – unabhängig
von den im Mietvertrag sonst getroffenen Vereinbarungen – haftbar machen.
Die folgende Abbildung zeigt die Einreiseregelungen im Überblick:

GESETZLICHE BESTIMMUNGEN TRANSPORTER/LKW:
Bitte achten Sie auf den Gebrauch des Fahrtenschreibers (Diagrammscheibe),
die Einhaltung des Güterkraftverkehrsgesetzes und ggf. die Ladepapiere.
HAFTUNGSBERENZUNG FÜR SCHÄDEN AM MIETWAGEN
(CDW):
Diese Option befreit Sie zum größten Teil von der finanziellen Verantwortung
bei Beschädigung des CCRaule-Mietwagens, dessen Teilen und Zubehör,
wenn das Fahrzeug gemäß den Mietbedingungen des Mietvertrages genutzt
wird. Ausgenommen sind Schäden durch Diebstahl, versuchten Diebstahl und
Vandalismus. Lehnt der Kunde die CDW ab, ist er für alle Schäden
am Mietwagen verantwortlich und haftet bis zur Höhe des Wagenwertes (je
nach angemieteter Wagenkategorie zwischen EUR 10.000,00 und EUR 105,000.00).
CDW-Selbstbeteiligung. Alle Anmietungen unterliegen einer Selbstbeteiligung
im Schadensfall. Diese liegt je nach angemieteter Fahrzeuggruppe zwischen EUR
550,00 und EUR 800,00. Der Fahrer ist im Falle eines Schadens für die
Selbstbeteiligung voll verantwortlich. Wenn Sie über Ihre Kreditkarte
abgesichert sind, erkundigen Sie sich bitte genau über die Bedingungen
und Leistungen, die von Ihrem Kreditkartenunternehmen angeboten werden, bevor
Sie eine unserer Zusatzleistungen ablehnen.
WEGFALL DER HAFTUNGSREDUZIERUNG:
Beachten Sie hierzu bitte unbedingt die jeweiligen Mietvertragsbedingungen.
U.a. wird dort geregelt, daß die Haftungsreduzierung nicht eintritt,
wenn bei einem Schadensfall die Polizei nicht hinzugezogen wurde oder wenn
das Fahrzeug einem unberechtigten Fahrer überlassen worden war; weiter,
dass der Mieter trotz Abschlusses der Haftungsreduzierung voll für alle
Schäden an den Aufbauten von gemieteten LKW/Transportern haftet etc.
DIEBSTAHLSCHUTZ (TP):
Diese Option befreit Sie zum größten Teil von der finanziellen Verantwortung
bei Verlust oder Beschädigung des CCRaule-Mietwagens, dessen Teilen und
Zubehör, wenn das Fahrzeug gemäß den Mietbedingungen des Mietvertrages
genutzt wird. Wird der Diebstahlschutz abgelehnt, haftet der Kunde im Falle
eines Diebstahles, bei versuchtem Diebstahl und Vandalismus für die Reparatur
oder den Ersatz des CCRaule- Fahrzeuges bis zum vollem Umfang des Wagenwertes.
Je nach angemieteter Wagenkategorie liegt dieser Wert zwischen EUR 10.000,00
und EUR 105.000,00. TP-Selbstbeteiligung. Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung
im Falle eines Diebstahls liegt zwischen EUR 550,00 und EUR 800,00 je nach
angemieteter Wagenkategorie. Der Fahrer ist bei Verlust des Fahrzeuges und
im Falle eines Diebstahls für die Selbstbeteiligung voll verantwortlich.
Wenn Sie über Ihre Kreditkarte abgesichert sind, erkundigen Sie sich bitte
genau über die Bedingungen und Leistungen, die von Ihrem Kreditkartenunternehmen
angeboten werden, bevor Sie eine unserer Zusatzleistungen ablehnen.
VERKEHRSVERSTÖSSE/STRAFTATEN:
Gemäß der jeweiligen Mietvertragsbedingungen ist der Mieter für
die Folgen derartiger Handlungen voll verantwortlich und haftet CCRaule für
alle daraus entstehenden Gebühren und Kosten.
STEUERN:
Alle Raten unterliegen dem jeweils gesetzlich gültigen
MwSt.-Satz
BEACHTEN SIE BITTE DIE BEDINGUNGEN AUF BEIDEN SEITEN DES MIETVERTRAGES
UNSERES JEWEILIGEN LIZENZPARTNERS